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1313. April 11. (Neisse.)

f. quarta a. cenam domini.

Auf den Rath des Herrn Albert Barba, Hauptmanns und Schützers des Ottmachauer und Neisser Landes unter Vollmacht seitens des Herrn Bischofs Heinrich von Breslau erfolgt eine dauernde Einigung zwischen Herrn Vogt Johann, seinem Sohne Nikolaus und Schwiegersohne Dietrich gen. v. Lagov (Logau), sowie den übrigen Kindern und Freunden einer- und der Stadt Neisse andererseits dahin, dass der Vogt zugleich im Namen seiner Angehörigen auf weitere Nachforschungen an andern Orten flämischen Rechtes über die ihm zustehenden Rechte verzichtet und die Neisser Bürger bei ihren Rechten und Gewohnheiten betreffend innung, kur, spisekouf, wanemaze (unrechtes Mass), sepfele, elen und wage (Mass mit Scheffel, Elle und Wage) bleiben lassen will, wofern nur neue Statuten, que kur nuncupantur, nicht ohne Beirath des Vogtes gemacht werden. In streitigen Fällen werden der Vogt und dessen Nachfolger sich dem Urtheile der Schöffen fügen. Ferner verzichtet der Vogt auf den ihm zustehenden Erbzins von den Handwerkern gegen Erlass aller Kollekten von den durch den Vogt neu erbauten Brot- und Schuhbänken (ausgenommen die noch nicht errichteten vier Brotbänke, die zur freien Verfügung des Bischof bleiben) und der Freiheit für sein Vogteihaus vor dem Münsterberger Thore und seine Badestube am Thore, jedoch mit dem Unterschiede, dass bei dem Hause die Freiheit bei einem etwaigen Verkaufe erlöschen würde, nicht bei der Badestube (wo jedoch der Wachdienst in der Reihe der Nachbarn vorbehalten bleibt). Ferner hat Johann schon bei Lebzeiten seinen Sohn Nikolaus zum Schultheissen von Neisse bestimmt. Endlich verspricht der Vogt zugleich namens der Seinen, Solchen, die mit der Stadt Neisse Streit haben, weder mit Worten noch mit Werken beizustehen. Besiegelt von dem Hauptmann Albert Barba und der Neisser Bürgerschaft.

Z.: Herr Lampert, Meister des Hospitals vom heil. Grabe zu Jerusalem in Neisse, Herr Johann Rollo Pfarrer v. Neisse, Herr Jakob Presbyter de capella (welche von den zahlreichen Kapellen Neisse's gemeint sein mag, bleibt ungewiss), die Ritter Herr Hermann v. Crependorf, Herr Getzo v. Zu(c)htendorf, ferner Heinuso Fasold, Peter v. Tannenberg, Nicolaus Gumperti.


Aus dem Orig., dessen Siegel verloren, im Neisser Stadtarchive, abgedr. bei Kastner Diplom. Nissens. S. 19.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.